1. Wird derzeit eine Behandlung durchgeführt bzw. wurde vom Zahnarzt angeraten?
nein
ja
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Achtung: Laufende oder angeratene Behandlungen vor dem Versicherungsbeginn sind i.d.R. nicht versicherbar. Einige Versicherer vereinbaren einen Leistungsausschluss für die Behandlungen und andere Versicherer lehnen den Antrag ab. In diesen Fällen kann erneut ein Antrag gestellt werden, wenn die Maßnahme erfolgreich und beschwerdefrei abgeschlossen ist. In manchen Fällen ist es hilfreich einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
👍 "Die Bayerische" bietet über den Zusatzbaustein "Zahn Sofort" exklusiv auch für bereits angeratene oder laufende Behandlungen rückwirkend Versicherungsschutz auf Niveau des Haupttarifs!
Auch die SDK leisten in bestimmten Fällen noch für bereits angeratene Behandlungen (siehe Infofeld links).
Daneben gibt es am Markt noch abgespeckte "Sofort-Tarife" der ERGO Direkt und von Dentolo - beide können jedoch nicht über das KV Werk vermittelt werden.
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2. Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind?
nein
ja
Achtung: Die Allianz, Continentale, DFV, DKV, Hallesche, R+V und Signal Iduna werten nicht angelegte Zähne als fehlende Zähne, auch wenn der Milchzahn noch vorhanden ist. Bei der Concordia erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Hinweis 🔽 anzeigen🔼 ausblenden Ein fehlender Zahn ist eine Lücke, die durch einen verloren gegangenen Zahn entstanden ist und behandelt werden müsste. Ein vollständiger Lückenschluss, fehlende Weisheitszähne und Milchzähne gelten i.d.R. nicht als fehlende Zähne.
Bei einer Nichtanlage von Zähnen, oder auch einer dentalen Aplasie, fehlen einer oder mehrere der bleibenden Zähne, weil ein genetischer Fehler vorliegt. Im Idealfall ist der Milchzahn noch funktionsfähig vorhanden, da einige Versicherer dies nicht als fehlenden Zahn werten. In diesem Fall wären Behandlungsmaßnahmen an dem Milchzahn in der Zukunft normal mitversichert.
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2.1 Wie viele Zähne fehlen?
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3. Ist das Gebiss mit festsitzendem Zahnersatz versorgt?
nein
ja
Hinweis 🔽 anzeigen🔼 ausblenden Zahnersatz stellt künstlich hergestellten Ersatz für Zähne dar. Hierzu zählen u.a. Kronen, Brücken und Zahnimplantate. Komposit- und Amalgamfüllungen gelten nicht als Zahnersatz. Inlyas hingegen gelten als Einlagefüllung und sind als Zahnersatz anzugeben.
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3.1 Wie viele Zähne sind ersetzt?
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3.2 Ist Zahnersatz vorhanden, welcher älter als 10 Jahre ist?
nein
ja
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3.3 Wie viele Zähne aus der Frage 3.1 sind mit Zahnersatz versorgt,
welcher älter als 10 Jahre ist?
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4. Ist das Gebiss mit herausnehmbaren Zahnersatz versorgt?
nein
ja
Hinweis 🔽 anzeigen🔼 ausblenden Herausnehmbarer Zahnersatz wird in Teil- und Vollprothesen unterteilt. Dabei schließen Teilprothesen Zahnlücken, während Vollprothesen eine ganze Reihe im Ober- oder Unterkiefer ersetzen.
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4.1 Handelt es sich um eine Teil- oder um eine Vollprothese?
Teilprothese
Vollprothese
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4.2 Wieviele Zähne sind mit einer Prothese versorgt?
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5. Besteht eine ärztlich festgestellte Parodontitis?
nein
ja
Hinweis 🔽 anzeigen🔼 ausblenden Parodontose ist eine Entzündung des Zahnbetts. Sie beginnt i.d.R. mit einer Zahnfleischentzündung (Gingivitis) und greift mit der Zeit das umliegende Bindegewebe und die Kieferknochen an. Zahnfleisch löst sich vom Zahn und bildet Taschen, in welchen sich Bakterien ideal weiterentwickeln können. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine chronische Erkrankung, die zwar gestoppt, aber nicht vollständig geheilt werden kann.
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5.1 Wurde in den letzten 3 Jahren eine parodontale Behandlung durchgeführt?
nein
ja
Hinweis 🔽 anzeigen🔼 ausblenden ⚡ Achtung: Bei Unsicherheiten bitte den Zahnarzt kontaktieren, wie es in den Akten vermerkt ist: Handelt es sich um eine laufende Behandlung oder um eine abgeschlossene Behandlung.
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5.2 Handelt es sich um eine abgeschlossene Behandlung und sind keine weiteren Maßnahmen angeraten oder geplant?
nein, weitere Maßnahmen sind geplant
ja, keine weitere Maßnahmen sind geplant
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6. Wird eine Aufbissschiene getragen?
nein
ja
Hinweis 🔽 anzeigen🔼 ausblenden Die Aufbiss- oder auch Knirscherschiene wird zur Behandlung von Zähneknirschen eingesetzt. Die Schiene wird nachts getragen und soll den Abrieb der Zähne möglichst gering halten.
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7. Besteht eine diagnostizierte Kieferfehlstellung?
nein
ja
Eine Ausnahme stellt die Signal Iduna im Tarif Exklusiv dar:
Es wird ein einmaliger Zuschuss von bis zu 300 EUR für weitergehende kieferorthopädische Zahnkorrekturen (z. B. mittels Aligner-Therapie) gezahlt. Der Höchsterstattungsbetrag gilt für Bleaching und weitergehende kieferorthopädische Zahnkorrekturen zusammen) Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung bereits bei Antragstellung bestand. Die Behandlung darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen haben. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme von einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden durchgeführt oder überwacht wird.
Hinweis 🔽 anzeigen🔼 ausblenden Besteht eine Kieferfehlstellung, äußern sich die Beschwerden in vielen Fällen mit Beschwerden beim Kauen und Sprechen. Außerdem können Fehlstellungen Zahnfleischentzündungen und Karies begünstigen. Zur Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen werden häufig herausnehmbare oder festsitzende Zahnspangen verwendet. Einige Versicherer vereinbaren einen Leistungsausschluss für diese Art von Behandlungen und andere Versicherer lehnen den Antrag ab.
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